Vereinsgeschichte
Ferdinand von Fürstenberg, Fürstbischof zu Paderborn und Landesherr des Hochstifts Paderborn, gibt auf Antrag am 23. Mai 1677 der Schützenbruderschaft zu Gehrden ein Statut, eine Ordnung mit 17 Artikeln,welche die inneren Angelegenheiten, Aufgabenstellungen und Verpflichtungen der Schützen regeln sollen.
Am 24. Mai 1694 lässt Josina von Schorlemer, Äbtissin des Benediktinerinnenstifts zu Gehrden, vom Paderborner Fürstbischof Hermann-Werner von Wolff-Metterrich zur Gracht die Privilegien und Obligationen der Schützenbruderschaft bestätigen.Mit
Bestimmtheit existierte vor dem 30-jährigen Krieg eine Schützengesellschaft oder -bruderschaft, die auf Grund der zahlreichen Fehden in dieser Zeit zum Schutz der Bürger und des Landes zur Wehr schritt.
Diese berechtigt Vermutung kann sich sowohl auf die Formulierung der Intitulatio zu den Statuten von 1677 und 1694, als auch auf die belegte Nennung der Stadt Gehrden im Generalmobilmachungsplan für das Hochstift von 1594 zwecks Gestellung von Personal und Material stützen.Infolge der wechselnden Machtverhältnisse und Landesherrschaften, mit der Ratifizierung des Reichsdeputationshauptschlusses am 25. Februar 1803 und der Inbesitznahme des Hochstifts Paderborn durch Preußen im August 1803, kommt Gehrden folglich unter preußische, nach dem Friedensschluss von Tilsit am 7. Juli 1807 unter französische, 1813 wieder und 1816 entgültig unter preußische Herrschaft.
Zur Zeit der französischen Herrschaft werden Schützengesellschaften, -gilden und Zünfte als „staatsgefährdende Einrichtungen“ 1810 per Dekret des Königs von Westfalen, Jerome, aufgelöst, deren Vermögen requiriert, meistbietend verkauft oder versteigert und der Erlös der „Communal-Casse“ zugeführt. Das Vereinsleben kommt gänzlich zum erliegen.
Am 12. Mai 1823 genehmigt der Landrat zu Warburg der Schützengesellschaft, „wenn sie sich auf nächste Pfingstfeiertage durch Scheibenschießen oder durch sonstige Vergnügungen auf ihre eigene Kosten erlustigen will, dass diesen Lustbarkeiten nichts im Wege steht , vorausgesetzt, dass alles in Ruhe, Ordnung und Sittlichkeit vor sich geht.“ Die Bruderschaft lässt 1824 eine Kleinod anfertigen, das der Schützenkönig heute noch zu Anlässen der Bruderschaft trägt.
1843 werden die neuen Schützenprivilegien durch den Landrat zu Warburg genehmigt.Während der beiden Weltkriege ruht das Vereinsleben. Nach dem Zweiten Weltkrieg untersagt die alliierte Militärregierung in den Besatzungszonen jegliches Vereinsleben und jegliche Vereinstätigkeit. Erst 1949 wird wieder Schützenfest gefeiert.
Der Schützenkönig wurde mit einer Armbrust ausgeschossen, weil 1949 noch der Gebrauch von Schusswaffen verboten war. Das Schießen mit der Armbrust ist zur Tradition geworden und bis heute der Schlüssel zur Königswürde im Wettstreit der Schützen um die höchste „dörfliche“ Ehre des Jahres. Das Königschießen fand bis 1960 im Mittelholz, in einer mit eichenbestandenen Talsenke, dann auf dem Sportplatz und findet nunmehr -seit 1998- in der Ortsmitte in der dem Bürgerhaus gegenüberliegenden Parkanlage statt.Die Bruderschaft hat in der wechselvollen Geschichte unseres Landes die Stürme der Zeit überstanden und kann auf eine über 325jährige Tradition zurückblicken.
Wenn auch die Aufgabenstellungen sich in den zurückliegenden Jahrhunderten erheblich wandelten, hat die Maxime -Glaube Sitte Heimat- an Bedeutung nichts verloren und bis heute ihren hohen Stellenwert.